Loading

Gehörprüfung – Audiometrie

Bei der Gehörprüfung (Hörtest) wird eine tonaudiometrische Untersuchung für "Luftleitung" über acht Frequenzen zwischen 250 Hz und 8 kHz mit einem Pegelbereich von 0 bis 100 dB (Kopfhörer) bzw. 0 bis 90 dB (Freifeld-Lautsprecher) sowie für "Knochenleitung" über sechs Frequenzen zwischen 250 Hz und 6 kHz mit einem Pegelbereich von 0 bis 60 dB durchgeführt. Auf diese Weise können Hörstörungen bei Erwachsenen und Kindern einfach festgestellt werden.

Bei der Untersuchung wird jeweils die sogenannte Hörschwelle des Patienten für die verschiedenen vorgegebenen Tonhöhen (Frequenzen) ermittelt. Hierbei werden die Ohren mit den entsprechenden Prüffrequenzen (seitengetrennt über Kopfhörer) in ansteigender Lautstärke (Dezibel) beschallt, bis der Proband signalisiert, daß er den Prüfton gerade eben hört. Bei der Prüfung über "Knochenleitung" liegt der Schallgeber auf dem knöchernen "Warzenfortsatz" des Patienten hinter dem Ohr. Mit Hilfe dieser Zusatzuntersuchung können (einseitige) Schall-Leitungsstörungen des Mittelohres von Schall-Empfindungsstörungen des Innenohres unterschieden werden.

Neben dem Erkennen von Hörstörungen bei Erkrankungen des Ohres wird diese Untersuchung im Rahmen der Kinder-Vorsorge-Untersuchungen U8 und U9 sowie bei der Jugend-Arbeitsschutz-Untersuchung und im Rahmen der "Führerschein-Untersuchung" (C+D) durchgeführt.